Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Lycer´s Hüpfburg & Eventservice
Inh. Nicole Zameit
Schützenweg 1 in 33142 Büren

1.1 Allgemeines/Geltungsbereich/Vertragsdauer/Abschluss

Dieser Vertrag besteht zwischen dem im Mietvertrag angegebenen Mieter und Lycer´s Hüpfburg & Eventservice, Schützenweg 1 in 33142 Büren/Steinhausen, Tel. 0174-2508180 (Inh. Nicole Zameit) im Folgenden Vermieter genannt.
Grundlage des Mietvertrages sind ausschließlich die im Mietvertrag, sowie in diesen AGBs genannten Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Vermietartikel in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel und/oder Schäden übernommen hat.
Der Mieter erklärt, dass er freiwillig und unter vollem Bewusstsein den Mietvertrag sowie die AGBs gelesen und unterzeichnet hat. Er wurde davon unterrichtet, dass er für selbst herbeigeführte Schäden selbstschuldnerisch haftet, der Mieter hat in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz für ihm entstandene Schäden an den Vermieter zu stellen.
Gerichtsstand Paderborn.

Alle unserer Profi-Hüpfburgen entsprechen der DIN EN 14960 sowie der DIN EN 71 und sind somit für den öffentlichen Gebrauch zugelassen!
Unsere kleinen und mittleren Hüpfburgen entsprechen der DIN EN 71 und sind somit nicht für den öffentlichen Gebrauch zugelassen!

1.2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die Mietvertrag, Auftragsbestätigung per E-Mail, WhatsApp, Facebook oder Ebay Kleinanzeigen schriftlich angegebenen Vermietartikel/Leistungen.
Kosten, sowie Mietzeitraum etc. sind in dem Mietvertrag, E-Mails/Unterlagen vermerkt.

1.3 Vertragsabschluss

Eine verbindliche Reservierung kommt mit

  • telefonischer Reservierung, mit Angabe der Telefonnummer nach dem Korrekturlesen des Vermieters am Telefon;

  • mit Bestätigung per E-Mail (Schriftverkehr von Mieter/Vermieter);

  • schriftlichem Kontakt per WhatsApp, auf sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook etc.;

  • bzw. mit dem Ausfüllen und dem Unterschreiben des Mietvertrages über den Vermietartikel zustande.

Besondere Absprachen/Änderungen/Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind nur mit Bestätigung des Vermieters greifend.

1.4 Zahlungsbedingungen/Rechnung/Quittung

Der Betrag für den im Mietvertrag/Auftragsbestätigung angegebenen Vermietartikel ist folgend zu entrichten:

  • Bei Abholung des Vermietartikels vor Ort in bar.

  • Bei Lieferung/Auf/Abbau des Vermietartikels direkt bei Aufbau in bar.

  • Bei Überweisung - Zahlungseingang vor der Veranstaltung.

  • Die Kaution ist ebenfalls bei Abholung, bzw. Aufbau in bar zu entrichten.

Sie erhalten bei uns je nach Absprache eine ausführliche Quittung mit ausgewiesener Mwst. oder eine Rechnung mit "Barzahlungsvermerk" und ausgewiesener Mwst. - Ust. ID.

Erfolgt die Bezahlung nicht bei Abholung vor Ort oder Aufbau ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu fordern.

2.1 Stornierung/Rücktritt des Mieters/Auftraggeber

Der Mieter/Auftraggeber ist in folgenden Fällen berechtigt kostenlos vom Mietvertrag zurückzutreten:

  • Wetterbedingt, am Veranstaltungstag regnet es und eine Nutzung des Vermietartikels ist nicht möglich;

  • der Vermieter kann durch höhere Gewalt den Vermietartikel nicht wie gewünscht bereitstellen.

In folgenden Fällen ist für den Mieter/Auftraggeber nur eine kostenpflichtige Stornierung möglich:

  • Der Mieter tritt mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung vom Mietvertrag zurück. Hier fallen bei Stornierungen 10% des vereinbarten Mietpreises an.

  • Der Mieter tritt 30 - 14 Tage vor der Veranstaltung vom Mietvertrag zurück. Hier fallen bei Stornierungen 20% des vereinbarten Mietpreises an.

  • Der Mieter tritt 13 - 7 Tage vor der Veranstaltung vom Mietvertrag zurück. Hier fallen bei Stornierungen 30% des vereinbarten Mietpreises an.

  • Der Mieter tritt 6 - 2 Tage vor der Veranstaltung vom Mietvertrag zurück. Hier fallen bei Stornierungen 60% des vereinbarten Mietpreises an.

  • Der Mieter tritt trotz trockenem Wetters 1- 0 Tage vor der Veranstaltung vom Mietvertrag zurück. Hier fallen bei Stornierungen 80% des vereinbarten Mietpreises an.

Eine Stornierung/Rücktritt muss in jedem Fall (auch) schriftlich erfolgen und ist nur mit einer Betätigung des Vermieters wirksam.

2.2 Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter hat den Vermietartikel sorgsam zu behandeln und alle im Mietvertrag angegebenen Benutzungshinweise (siehe Punkt 2.3 bis einschließlich 2.8) zu beachten. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit an dem Vermietartikel entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.

Der Mieter hat für eine ausreichend abgesicherte Stromversorgung C16 Absicherung (Leitungsschutzschalter mit Auslösecharakteristik C 16 Ampere) Sorge zu tragen.

2.3 Benutzungshinweise mini Hüpfburgen + Wasserrutschen

Die Hüpfburg ist vor Feuchtigkeit und Wasser zu schützen! Sollte die Hüpfburg während der Nutzung durch Regen oder andere äußere Einwirkungen Wasser ausgesetzt werden, so lassen Sie die Hüpfburg bei leichter Wassereinwirkung in Betrieb und trocknen Sie sie umgehend mit Handtüchern o.ä. der Lüfter sollte so abgedeckt werden, dass er von oben durch Feuchtigkeit geschützt ist, aber die Luftzufuhr an der Seite gewährleistet ist. Bei stärkerem Regen sollte die Hüpfburg umgehend abgebaut und trocken gelagert werden. Die Hüpfburg ist in einem sauberen und trockenen Zustand den Vermieter zurückzugeben, sollte dies nicht der Fall sein werden folgende Kosten für die Reinigung/Trocknung berechnet.

Sollte eine Reinigung oder Trocknung der Hüpfburg notwendig sein, wird diese wie folgt berechnet:

  • Trocknungspauschale - 10,00€.
    Trocknung + Reinigung - 20,00€

Bitte achten Sie bei der Benutzung der Hüpfburg auf folgende Punkte. Nur dadurch können Sie die notwendige Sicherheit für die spielenden Kinder und eine lange Haltbarkeit der Hüpfburg gewährleisten.

  • Nutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen!

  • Die Aufsichtsperson sollte umgehend eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere gefährden!

  • Die kleinen und mittleren Hüpfburgen sind NICHT für öffentliche Veranstaltungen zugelassen! Für öffentliche Veranstaltungen stehen unsere Profi-Hüpfburgen zur Verfügung.

  • Maximalgewicht des einzelnen Kindes darf bei den kleinen und mittleren Hüpfburgen 20kg NICHT überschreiten!

  • Die Gesamt-Gewichtsangabe bei den kleinen und mittleren Hüpfburgen beträgt 50kg diese Angabe gilt nicht als Maximalgewicht für eine Person sondern für alle gleichzeitig nutzenden Personen)! ÜBERLASTUNGEN führen zu irreparablen SCHÄDIGUNGEN! Schäden durch Überlastung gehen zu Lasten des Mieters!

  • Kinder mit einem Körpergewicht von über 20kg dürfen die kleinen und mittleren Hüpfburgen NICHT betreten!

  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der gleichzeitig hüpfenden Personen zusammen passen!

  • Benutzen Sie die Hüpfburg in ausreichender Entfernung von Feuer, Wasser und Gegenständen, die die Hüpfburg beschädigen könnten!

  • Die Benutzung sollte auf freiem Gelände bestenfalls auf Rasen und mit Unterlage stattfinden!

  • Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden!

  • Auch wenn es lästig ist „SCHUHE AUS“! So vermeiden Sie Beschädigungen der Hüpfburg und Verletzungen der hüpfenden Kinder!

  • Hosentaschen und Jackentaschen auf spitze Gegenstände kontrollieren – KEINE spitzen Gegenstände oder Brillen, Haarspangen mit in die Hüpfburg nehmen, Kinder mit scharfen Reißverschlüssen an Hosen, ganz besonders Gesäßtaschen dürfen die Hüpfburg nicht benutzen!

  • Weisen Sie die Kinder auf rücksichtsvollen Umgang anderen Kindern gegenüber hin.

  • Einige Kinder versuchen die Netze oder Seitenränder zu beklettern, dies MUSS unbedingt unterbunden werden!

  • Achten Sie darauf, dass das Gebläse frei steht, ggf. mit Heringen befestigt ist und nicht auf die Lüfterseite fallen kann. Es sollten keine Gegenstände, wie kleine Äste o.ä. in das Gebläse gesteckt werden, die kann zu Beschädigungen des Lüfters und der Hüpfburg führen!

  • Beim Auf und Abbau sollten die Heringe nicht an den Schlaufen der Hüpfburg hinausgezogen werden!

  • Alle unserer kleinen Hüpfburgen und Wasserrutschen entsprechen der DIN EN 71 und sind somit nur für den privaten Gebrauch zugelassen!

2.4 Benutzungshinweise kleine und große Profi-Hüpfburgen

Die Hüpfburg ist vor Feuchtigkeit und Wasser zu schützen! Sollte die Hüpfburg während der Nutzung durch Regen oder andere äußere Einwirkungen Wasser ausgesetzt werden, so lassen Sie die Hüpfburg bei leichter Wassereinwirkung in Betrieb und trocknen Sie sie umgehend mit Handtüchern o.ä. der Lüfter sollte so abgedeckt werden, dass er von oben durch Feuchtigkeit geschützt ist, aber die Luftzufuhr an der Seite gewährleistet ist. Bei stärkerem Regen sollte die Hüpfburg umgehend abgebaut und trocken gelagert werden. Die Hüpfburg ist in einem sauberen und trockenen Zustand den Vermieter zurückzugeben, sollte dies nicht der Fall sein werden folgende Kosten für die Reinigung/Trocknung berechnet.

Sollte eine Reinigung oder Trocknung der Hüpfburg notwendig sein, wird diese wie folgt berechnet:

  • Trocknung der Hüpfburg 25,00€ - 25,00€

  • Reinigung der Hüpfburg 20,00€ - 30,00€

  • Reinigung inkl. Trocknung 50,00€ - 60,00€

Bitte achten Sie bei der Benutzung der Hüpfburg auf folgende Punkte. Nur dadurch können Sie die notwendige Sicherheit für die spielenden Kinder und eine lange Haltbarkeit der Hüpfburg gewährleisten.

  • Nutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen!

  • Die Aufsichtsperson sollte umgehend eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere gefährden!

  • Maximalgewicht des einzelnen Kindes darf das auf der Hüpfburg, bzw. im Mietvertrag angegebene Gewicht NICHT überschreiten!

  • Die Gesamt-Gewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht für eine Person sondern für alle gleichzeitig nutzenden Personen)! ÜBERLASTUNGEN führen zu irreparablen SCHÄDIGUNGEN! Schäden durch Überlastung gehen zu Lasten des Mieters!

  • Kinder/Erwachsene mit einem Körpergewicht von über 80kg dürfen die Profi-Hüpfburgen NICHT betreten!

  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der gleichzeitig hüpfenden Personen zusammen passen!

  • Benutzen Sie die Hüpfburg in ausreichender Entfernung von Feuer, Wasser und Gegenständen, die die Hüpfburg beschädigen könnten!

  • Die Benutzung sollte auf freiem Gelände bestenfalls auf Rasen und mit Unterlage stattfinden!

  • Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden!

  • Auch wenn es lästig ist „SCHUHE AUS“! So vermeiden Sie Beschädigungen der Hüpfburg und Verletzungen der hüpfenden Kinder!

  • Hosentaschen und Jackentaschen auf spitze Gegenstände kontrollieren – KEINE spitzen Gegenstände oder Brillen, Haarspangen mit in die Hüpfburg nehmen, Kinder mit scharfen Reißverschlüssen an Hosen, ganz besonders Gesäßtaschen dürfen die Hüpfburg nicht benutzen!

  • Weisen Sie die Kinder auf rücksichtsvollen Umgang anderen Kindern gegenüber hin.

  • Einige Kinder versuchen die Netze oder Seitenränder zu beklettern, dies MUSS unbedingt unterbunden werden!

  • Achten Sie darauf, dass das Gebläse frei steht, ggf. mit Heringen befestigt ist und nicht auf die Lüfterseite fallen kann. Es sollten keine Gegenstände, wie kleine Äste o.ä. in das Gebläse gesteckt werden, die kann zu Beschädigungen des Lüfters und der Hüpfburg führen!

  • Beim Auf und Abbau sollten die Heringe nicht an den Schlaufen der Hüpfburg hinausgezogen werden!

  • Alle unserer Profi-Hüpfburgen und Wasserrutschen entsprechen der DIN EN 14960 sowie der DIN EN 71 und sind somit auch für den öffentlichen Gebrauch zugelassen!

2.5 Benutzungshinweise Slush-Ice Maschinen

  • Nutzung der Slush Ice Maschine nur durch einen Erwachsenen!

  • Die Slush-Ice Maschine darf nur mit geeigneten Slush-Ice-Maschinen-Konzentraten verwendet werden, diese können Sie auch bei uns beziehen.

  • Achten Sie darauf, dass die Temperatur nicht zu niedrig eingestellt ist.

  • Schäden an der Schnecke durch Eisbrocken gehen zu Lasten des Mieters.

  • Die Grundeinstellung erfolgt durch Lycers Hüpfburg & Eventservice.

  • Die Endreinigung erfolgt durch Lycers Hüpfburg & Eventservice.

  • Leere Kammern dürfen nicht eingeschaltet werden.

  • Es dürfen keine Schrauben oder Muttern eigenmächtig gelöst werden.

  • Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Lycers Hüpfburg & Eventservice unter 02951-9338982 oder 0174-2508180.

  • Füllen Sie das Konzentrat immer nach den Vorgaben von Lycers Hüpfburg & Eventservice nach.

  • Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung der Slush-Ice Maschine an den Lüftungskammern Minimum 50cm.

  • Transportieren Sie die Slush-Ice Maschine nur in dem dafür vorgesehenen Case.

  • Weisen Sie die Kinder auf rücksichtsvollen Umgang anderen Kindern gegenüber hin.

  • Achten Sie immer darauf, dass die Slush-Ice Maschine sicher in dem Case steht.

  • Das Mischverhältnis des Slush-Ice ist 1 zu 5 dies entspricht 1 Teil Konzentrat zu 5 Teilen Wasser.

  • Bei alkoholischen Mischungen entspricht das Mischverhältnis 1 zu 1 zu 4 dies entspricht bsp.weise 1 Teil (Liter) Konzentrat, 1 Teil (Liter) weißen Rum (Bacardi) und 4 Teilen (Liter) Wasser.

3.1 Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt den Vermietartikel in einem einwandfreien, ggf. auch Betriebs- und Verkehrssicheren Zustand. Der Vermieter weist den Mieter in die Benutzung des Vermietartikels ein und informiert ihn ggf. über die Risiken der Nutzung. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter sofort zu informieren, damit der Vermieter den Schaden schnellstmöglich beheben oder gegen einen gleichwertigen Artikel austauschen kann.

4.1 Mietsicherheiten

Der Vermieter verlangt ggf. vom Mieter bei Übergabe des Vermietartikels eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 50,00€ bis 300,00€, die nach vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurückgegeben wird.
Für den Fall des nicht vertragsmäßigen Zustands des Vermietartikels bei der Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit dazu zu verwenden, den Vermietartikel in einen vertragsmäßigen Rückgabezustand zu versetzen. Einer vorherigen Genehmigung seitens des Mieters bedarf es dazu nicht. Über die verwendete Mietsicherheit erhält der Mieter eine Abrechnung. Die nicht in Anspruch genommene Mietsicherheit bekommt der Mieter nach Instandsetzung des Vermietartikels ausgezahlt.

4.2 Mietdauer

Der Mieter verpflichtet sich den Vermietartikel in dem Zustand in dem ihn übernommen hat und zur vereinbarten Uhrzeit, Tag und Ort dem Vermieter zurück zu geben.
Die nicht rechtzeitige Übergabe am vereinbarten Rückgabeort verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunde- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist. Wird der Vermietartikel vor dem vereinbarten Vertragende zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

4.3 Mietpreis

Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus bei Übernahme des Vermietartikels in bar oder per Überweisung (diese muss spätestens am Tag der Veranstaltung, bzw. der Lieferung/Abholung auf unserem Konto gutgeschrieben sein) zu entrichten.

4.4 Betreuungspersonal

Der Stundenlohn für eine Betreuungsperson liegt bei 25,00€ inkl. MwSt.
Bei einer Buchung unseres Betreuungspersonals von über 4 Stunden ist für die Verpflegung unseres Betreuungspersonals zu sorgen.

Weiter sollte bei Buchung von einer einzelnen Betreuungsperson über 4 Stunden Betreuungszeit dafür gesorgt werden, dass kurze Toilettengänge oder Pausen zur Nahrungsaufnahme möglich sind.

5.1 Sicherheit/Helmpflicht

Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit die Fahrzeuge, wie Crazy Carts, Hoverboards nur mit einem nach STVO zulässigen Helm zu führen, sowie geeignete Sicherheitskleidung (Handgelenk, Knie, Elbogenschoner) zu tragen.

6.1 Besondere Pflichten bei Diebstahl oder Brand

Bei Diebstahl oder Brand ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Kosten der Schäden am Vermietartikel sind umgehend zu erstatten.
Erklärungen zur Schuldfrage dürfen gegenüber Dritten nicht abgegeben werden.

7.1 Versicherung

Der Vermieter hat eine Versicherung für seine Vermietartikel abgeschlossen, diese ersetzt allerdings NICHT eine Haftpflichtversicherung des Mieters, die bei einem selbstverursachten Schaden am Vermietartikel zu informieren ist.
Ist der Mieter nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist er in vollem Umfang selber verpflichtet einen entstandenen Schaden des Vermietartikels zu begleichen.

8 Datenschutzerklärung:

Lycers Hüpfburg & Eventservice nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten ohne Ihre Zustimmung verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

8.1 Zugriffsdaten und Hosting

Sie können unsere Webseiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Bei jedem Aufruf einer Webseite speichert der Webserver lediglich automatisch ein sogenanntes Server-Logfile, das z. B. den Namen der angeforderten Datei, Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge und den anfragenden Provider (Zugriffsdaten) enthält und den Abruf dokumentiert.

8.2 Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular

Das Kontaktformular wurde zum 25.05.2018 von uns deaktiviert.
Sie können uns aber weiterhin

persönlich
Lycer´s Hüpfburg & Eventservice
Schützenweg 1
33142 Büren

per E-Mail
lycer@t-online.de

telefonisch
02951-9338982
0174-2508180

kontaktieren!

Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten für die weitere Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren. Die Löschung Ihrer Daten ist jederzeit möglich und kann durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeiten verlangt werden.

8.3 Datenweitergabe

Von uns werden keine Daten an Dritte weitergegeben, ebenso verwenden wir keine Daten von Ihnen um Ihnen Werbung zukommen zulassen. Ihre Daten werden ausschließlich für den Kontakt bezüglich Ihrer Veranstaltung genutzt.
Hierzu gehören Rechnungsdaten, Veranstaltungsort wenn eine Lieferung/Auf/Abbau gewünscht ist und eine Telefonnummer mit Ansprechpartner, welcher uns am Veranstaltungstag einweist.

Über folgende Kontaktmöglichkeiten können Sie die von uns gespeicherten Kontaktdaten Ihrer Person bei uns erfragen, bzw. korrigieren oder löschen lassen.

Postweg/persönlich
Lycers Hüpfburg & Eventservice
Inh. Nicole Zameit
Schützenweg 1
33142 Büren

Telefonisch
Mobil 0174-2508180
Festnetz 02951-9338982

9.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung/en soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Mit seiner Unterschrift im Mietvertrag/Reservierungsbestätigung verpflichtet sich der Mieter den Vermietartikel nach Gebrauch ggf. wieder ordnungsgemäß verpackt, in völlig intakten Zustand ohne Mängel und Schäden an Lycer´s Hüpfburg & Eventservice zurückzugeben. Bei unsachgemäßem Umgang mit dem Vermietartikel können Schäden aufgrund von Nässe und Verunreinigungen entstehen, die einen irreparablen Schaden verursachen können. Für die Reparaturen bei den Hüpfburgen und Wasserrutschen fällt für kleine Risse oder Löcher ein Pauschalbetrag in von Höhe von 30,00€ an.

Für Trocknung und Reinigung fallen bei den kleinen und mittleren Hüpfburgen Kosten in Höhe von 25,00€ an und bei den Profi- Hüpfburgen 50,00€. Die Kosten des Schadens/der Instandsetzung übernimmt der im Mietvertrag genannte Mieter. Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzung/Wiederbeschaffung des Vermietartikels die Kosten für den Mietausfall der Lycer´s Hüpfburg & entsteht.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche sie über den folgenden Link erreichen:
ec.europa.eu/consumers/odr

Stand der AGB 01.01.2018